Postgraduale Weiterbildungen

Der Fachtitel “Fachpsychologin / Fachpsychologe für Laufbahn- und Personalpsychologie FSP“ ist einer von verschiedenen Fachtiteln der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP). Der FSP-Fachtitel ist die Bestätigung für eine mehrjährige berufsqualifizierende Weiterbildung im jeweiligen Fachgebiet. Er wird an Personen vergeben, die eine den FSP-Qualitätsstandards in Laufbahn- und Personalpsychologie entsprechende postgraduale Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Für den Fachtitel “Fachpsychologin/Fachpsychologe für Laufbahn- und Personalpsychologie FSP“ sind aktuell die folgenden postgradualen Weiterbildungen in der Schweiz von der FSP anerkannt:

Voraussetzungen

Für den FSP-Fachtitel “Fachpsychologin / Fachpsychologe für Laufbahn- und Personalpsychologie“ gelten folgende Voraussetzungen:

Für die Absolvent*innen bis und mit CCHRM-19 gilt  für den Erwerb des Fachtitels in Laufbahn- und Personalpsychologie aufgrund der neuen Qualitätsstandards FSP eine Übergangsfrist bis 1.1.2026. Danach wären zusätzliche Leistungen (v.a. Inter- und Supervision) zu erbringen und nachzuweisen.

Antragsprozedere

Der FSP-Fachtitel “Fachpsychologin / Fachpsychologe für Laufbahn- und Personalpsychologie“ kann jederzeit via SGLP beantragt werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Im Fachtitel-Antragsformular sind die einzubringenden Nachweise aufgeführt. Zusätzliche Informationen zum Fachtitelantrag sind hier festgehalten.

Die SGLP-Vorprüfungskommission ist Eingabeinstanz für die Anträge auf einen Fachtitel für Laufbahn- und Personalpsychologie FSP. Sie überprüft die eingehenden Fachtitelanträge auf ihre formale und inhaltliche Übereinstimmung mit dem Curriculum der FSP-anerkannten postgradualen Weiterbildung und den Richtlinien der FSP zur Fachtitelvergabe. Vollständige und den Richtlinien entsprechende Anträge leitet sie an die Weiterbildungs- und Fortbildungskommission (WFK) der FSP weiter.

Für Absolventinnen und Absolventen des MAS / DAS CC&HRM bilden die geltenden Ausführungsbestimmungen zum FSP-Fachtitelantragsprozedere die entsprechende rechtliche Grundlage.

Titel-Antragsgebühr

Die Gebühr für die Bearbeitung der Fachtitelanträge beinhalten die Bearbeitung durch die SGLP-Vorprüfungskommission wie auch die Gebühren der FSP. Die aktu­ellen Gebühren für den Fachtitel­antrag sind hier ersicht­lich.