Der Fachtitel “Fachpsychologin / Fachpsychologe für Laufbahn- und Personalpsychologie FSP“ ist einer von verschiedenen Fachtiteln der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP). Der FSP-Fachtitel ist die Bestätigung für eine mehrjährige berufsqualifizierende Weiterbildung im jeweiligen Fachgebiet. Er wird an Personen vergeben, die eine den FSP-Qualitätsstandards in Laufbahn- und Personalpsychologie entsprechende postgraduale Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Für den Fachtitel “Fachpsychologin/Fachpsychologe für Laufbahn- und Personalpsychologie FSP“ sind aktuell die folgenden postgradualen Weiterbildungen in der Schweiz von der FSP anerkannt:
Für den FSP-Fachtitel “Fachpsychologin / Fachpsychologe für Laufbahn- und Personalpsychologie“ gelten folgende Voraussetzungen:
Abgeschlossenes Studium in Psychologie auf Masterstufe an einer Schweizer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) oder vom Bund als gleichwertig anerkannter Ausbildungsabschluss
Abgeschlossene FSP-anerkannte postgraduale Weiterbildung in Laufbahn- und Personalpsychologie (DAS/MAS) oder eine in Umfang und Inhalt äquivalente postgraduale Weiterbildung
Ordentliche FSP-Mitgliedschaft (nur mit gleichzeitiger Mitgliedschaft in einem FSP-Gliedverband möglich)
Für die Absolvent*innen bis und mit CCHRM-19 gilt für den Erwerb des Fachtitels in Laufbahn- und Personalpsychologie aufgrund der neuen Qualitätsstandards FSP eine Übergangsfrist bis 1.1.2026. Danach wären zusätzliche Leistungen (v.a. Inter- und Supervision) zu erbringen und nachzuweisen.
Antragsprozedere
Der FSP-Fachtitel “Fachpsychologin / Fachpsychologe für Laufbahn- und Personalpsychologie“ kann jederzeit via SGLP beantragt werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Im Fachtitel-Antragsformular sind die einzubringenden Nachweise aufgeführt. Zusätzliche Informationen zum Fachtitelantrag sind hier festgehalten.
Absolventinnen und Absolventen des MAS / DAS CC&HRM reichen ihren Fachtitelantrag für Laufbahn- und Personalpsychologie bei der SGLP-Vorprüfungskommission ein. Diese überprüft die eingehenden Fachtitelanträge auf ihre formale und inhaltliche Übereinstimmung mit dem Curriculum der FSP-anerkannten postgradualen Weiterbildung und den Richtlinien der FSP zur Fachtitelvergabe. Vollständige und den Richtlinien entsprechende Anträge leitet sie an die Weiterbildungs- und Fortbildungskommission (WFK) der FSP weiter.
Titel-Antragsgebühr
Die Gebühr für die Bearbeitung der Fachtitelanträge beinhalten die Bearbeitung durch die SGLP-Vorprüfungskommission wie auch die Gebühren der FSP. Die aktuellen Gebühren für den Fachtitelantrag sind hier ersichtlich.